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BGH, 29.03.1979 - VIII ZB 42/77 |
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Kurzfassungen/Presse
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Zulassung beim Berufungsgericht - Mehrere Anwälte - Berufungsbegründung - Verschulden - Zurechnung
Verfahrensgang
- OLG München, 15.09.1977 - 23 U 1980/77
- BGH, 29.03.1979 - VIII ZB 42/77
Papierfundstellen
- VersR 1979, 577
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 269/77
Berufung - Zulassung beim Berufungsgericht - Anwalt - Nichtzulassung
Auszug aus BGH, 29.03.1979 - VIII ZB 42/77
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes wird auf das zwischen den Parteien ergangene Senatsurteil vom 14. Februar 1979 - VIII ZR 269/77 - verwiesen, durch das die Revision der Klägerin gegen das ihre Berufung als unzulässig verwerfende Urteil des Oberlandesgerichts München vom 2. September 1977 als unbegründet zurückgewiesen wurde.In dem in der Revisionssache VIII ZR 269/77 ergangenen Senatsurteil vom 14. Februar 1979 ist im einzelnen dargelegt, daß nach Sachlage davon ausgegangen werden muß, daß Rechtsanwalt H., obwohl beim Oberlandesgericht München nicht zugelassen, in der Anwaltspraxis des Rechtsanwalts Dr. St. nicht nur die Stellung eines gelegentlichen Mitarbeiters innehatte, sondern daß ihm - zumindest in der vorliegenden Sache - die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben zur selbständigen Erledigung und in eigener Verantwortung übertragen war.
- BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.03.1979 - VIII ZB 42/77
Der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin ist zulässig (vgl. BGH Beschl. v. 22. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM ZPO § 519 b Nr. 9), jedoch nicht begründet.
- OLG München, 08.03.1993 - 5 U 6217/92
Status des Rechtsanwalts als Bevollmächtigter i.S. von § 85 Abs. 2 ZPO auch bei …
Insgesamt handelte es sich bei den Rechtsanwalt W übertragenen Aufgaben (Fristenüberwachung, Entwurffertigung) nicht um untergeordnete Tätigkeiten, die Rechtsanwalt A ohne weiteres durch sein geschultes Büropersonal erledigen lassen durfte Vielmehr sind Rechtsanwalt W anwaltliche (Kontroll-)Aufgaben zur selbständigen Erledigung in eigener Verantwortung übertragen worden (BGH, VersR 1979, 577).Im übrigen ergibt sich die Tatsache, daß Rechtsanwalt W selbständig als Anwalt tätig wurde und nicht lediglich als bloßer Hilfsarbeiter agierte, auch daraus, daß Rechtsanwalt W spätestens seit Mai 1992 als Rechtsanwalt im Briefkopf der Bevollmächtigten des Klägers als Sozius aufgeführt war (vgl. Bl. 15 d.A.; hierzu BGH VersR 1979, 577), in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht allein für den Kläger auftrat (Bl. 62 d.A.), selbständig Schriftsätze an das Gericht richtete (Bl. 78/79 d.A.) und in der Berufungsinstanz auf den Schriftsätzen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers als sachbearbeitender Rechtsanwalt angegeben ist.
- BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Vielmehr sind Rechtsanwalt B. anwaltliche (Kontroll-)Aufgaben zur selbständigen Erledigung in eigener Verantwortung übertragen worden (BGH VersR 1979, 577; Beschl. v. 2. April 1981 - III ZB 1/81). - BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82
Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden
War Rechtsanwalt O. auch insoweit noch Bevollmächtigter des Klägers, wofür die gesamten Umstände des Falles sprechen und was nicht dadurch ausgeschlossen wurde, daß er am OLG nicht zugelassen war (…vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 20. März 1967 - VII ZB 10/66 - VersR 1967, 606; v. 9. Juli 1973 - II ZB 3/73 und 4/73 - VersR 1973, 1070 und 1164; vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 - VersR 1978, 665 und vom 29. März 1979 - VIII ZB 42/77 - VersR 1979, 577), dann steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO dessen Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist einem Verschulden des Klägers gleich. - BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81
Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Vielmehr sind Rechtsanwalt T. anwaltliche (Kontroll-)Aufgaben zur selbständigen Erledigung in eigener Verantwortung übertragen worden (BGH VersR 1979, 577).